Aufgrund der momentan sehr schwierigen Situation am Energiemarkt können wir Ihnen aktuell leider online keine Angebote unterbreiten.
Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot. Senden Sie Ihre Anfrage bitte an info @ fricke-oil.de oder rufen Sie uns an unter 05241-100-0 .
Tipps zum Stromanbieter Wechsel
Selbstverständlich, wenn Sie einen eigenen Stromzähler haben. Andernfalls können Sie von Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung Preisvergleiche verlangen und damit einen Wechsel anregen.
Der Wechsel von Ihrem bisherigen Stromanbieter zu AVIA Strom ist denkbar einfach... Wir machen das! Wir erledigen alle Formalitäten kostenlos, zuverlässig und ohne Risiko für Sie. Bitte halten Sie zur Anmeldung lediglich die Daten Ihrer letzten Stromabrechnung bereit. Mehr ist nicht notwendig!
Wenn Sie aufgrund eines Umzugs den Stromanbieter wechseln möchten, sollten Sie dies vor dem Einzug tun. Denn sobald Sie in Ihrer neuen Wohnung Strom entnehmen, kommt automatisch ein Vertrag zum Standardtarif mit einer Mindestbindung von einem Jahr zwischen Ihnen und dem örtlichen Stromversorger zustande. Dann müssten Sie diese Laufzeit abwarten, bevor Sie den Versorger wechseln können.
Sobald uns Ihr Wechselauftrag vorliegt, kündigen wir für Sie Ihren bisherigen Versorger. Die Stromversorgung läuft während der Umstellung selbstverständlich ohne Unterbrechung weiter!
Unser Service für Sie:
- Wir erledigen alle Formalitäten
- Wir garantieren eine durchgängige Versorgung
- Wir müssen keine technischen Änderungen an Ihrem Stromanschluss vornehmen
In der Regel steht jedem Stromkunden das Recht zu, den Stromanbieter zu wechseln, wenn dieser eine Preiserhöhung (oder -senkung) vornimmt. Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit können Sie Ihren Vertrag dann mit einem Monat Frist zum Monatsende auf den Termin der Preisänderung kündigen. Nutzen Sie dieses Recht!
Wenn Ihr bisheriger Versorger die Strompreise erhöht ist das sehr ärgerlich. Doch Sie können in diesem Fall den Stromanbieter wechseln indem Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen:
Unabhängig von einer etwaig vereinbarten Laufzeit steht Ihnen im Fall einer Preisänderung in der Regel das Recht zu, den Vertrag mit Ihrem bisherigen Versorger entsprechend der Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.
Das heißt: Sie können auch dann Ihren Vertrag kündigen, wenn dieser noch länger läuft oder Sie die Kündigungsfrist versäumt haben. Sie brauchen sich nur auf Ihr Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 3 EnWG berufen.
Wenn Sie von einer Strompreiserhöhung betroffen sind und Ihren Stromanbieter wechseln möchten, informieren Sie sich zunächst am Markt. Durch das Sonderkündigungsrecht haben Sie die Möglichkeit auch kurzfristig zu AVIA zu wechseln.
Vielleicht ist auch Ökostrom eine Alternative für Sie: Mit Strom aus erneuerbaren Energien leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Unsere Musterrechnungen mit Erklärungen helfen Ihnen dabei, Ihre Rechnung richtig zu verstehen.
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Ihre Ansprechpartner Erdgas & Strom
- Verkaufsleiter Erdgas / Strom
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