Der Betrieb der PV-Anlage erfolgt durch den Pacht-Nehmer, also durch Sie als Kunden, zum Zweck der  Eigenversorgung mit elektrischer Energie. Die technische Bedienung der Anlage übernimmt die Firma Otto Fricke & Co. GmbH in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Fachbetrieb.

Gemäß § 4 des Pachtvertrages verbleiben die PV-Anlage sowie die Leitungen, die Schalt und Messeinrichtungen und alle sonstigen eingebrachten Sachen zum Betrieb der PV Anlage über die Vertragslaufzeit im (zivil-)rechtlichen Eigentum der Firma Otto Fricke & Co. GmbH. Die Firma Otto Fricke & Co. GmbH ist, im steuerrechtlichen Sinne, während der Vertragslaufzeit wirtschaftlicher sowie rechtlicher Eigentümer der PV-Anlage.

Die Netzanmeldung beim örtlichen Netzbetreiber übernehmen Sie als Betreiber der PV Anlage. Als besonderes Dienstleistungsangebot übernimmt die Firma Otto Fricke & Co. GmbH bzw. der Fachbetrieb diese Anmeldung für Sie. Die Anmeldung Marktstammdatenregister übernehmen Sie als Betreiber der PV Anlage.

Für den, in das Stromnetz eingespeisten Strom erhalten Sie, als Betreiber der PV-Anlage, eine Einspeisevergütung. Diese Einspeisevergütung wird einmal jährlich durch den örtlichen Netzbetreiber mit ihnen abgerechnet.

Schon bevor klar ist, wann die PV-Anlage voraussichtlich ans Netz gehen wird, sollte mit dem zuständigen Finanzamt oder dem Steuerberater Kontakt aufgenommen werden, um eine entsprechende Anmeldung Ihrerseits vorzunehmen.

Sie als Pacht-Nehmer und Betreiber versichern sich gegen Schäden im Zusammenhang mit der Installation und dem Betrieb der PV-Anlage. Vor der Installation und der Inbetriebnahme der PV-Anlage sprechen Sie daher bitte Ihre Gebäude- sowie Privathaftpflichtversicherung an. Die Firma Otto Fricke & Co. GmbH  wird über die Vertragslaufzeit eine Elektronikversicherung abschließen und damit verbunden auch einen möglichen Ertragsausfall absichern.

Gerne steht Ihnen die Firma Otto Fricke & Co. GmbH jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung. Bei technischen Fragen zu Ihrer PV-Anlage sowie zu durchgeführten Wartungen oder im Falle einer Störung wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Tel.: 05241-100 0
E-Mail: energie@fricke-oil.de

Die Eigenverbrauchsquote bezeichnet den Anteil des selbst produzierten Stroms, den Sie selbst verbrauchen und nicht in das Stromnetz einspeisen.

Der Unabhängigkeitsgrad, auch Autarkiegrad genannt, beschreibt den Anteil Ihres Verbrauchs, welchen Sie durch Ihren selbst produzierten Strom decken können. Je höher der Unabhängigkeitsgrad ist, desto weniger Strom müssen Sie aus dem örtlichen Stromnetz beziehen.

Auf dem Energiemonitor werden die aktuellen Werte der überwachten Gerätegruppen sekundengenau in einem „Energiehaus“ dargestellt. Ist ein Wert vorhanden, wird der entsprechende Energiefluss mit einem Pfeil in Richtung des Flusses angezeigt. Ist ein Gerät offline, wird dieses mit einem roten Ausrufezeichen dargestellt.

Für Eigentümer von selbst genutzten privaten Einfamilienhäusern. Näheres erfahren Sie auf unserer Homepage unter www.fricke-oil.de

Der Energiespeicher übernimmt die Aufgabe eines Stromspeichers für den von Ihnen selbstproduzierten Strom, wenn Sie diesen im Moment der Produktion - also wenn die Sonne scheint - nicht benötigen. Genauer gesagt: Der Stromspeicher lädt Ihren selbstproduzierten Strom immer dann, wenn die Photovoltaik-Anlage mehr Strom erzeugt als im Moment im Gebäude benötigt wird. Sollte der Speicher voll sein und Strom aus der Photovoltaik-Anlage nicht benötigt werden, wird der überschüssige Strom in das örtliche Stromnetz eingespeist. Für diesen Teil erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber die EEG Einspeisevergütung. Wenn Sie mehr Strom benötigen als die Photovoltaik-Anlage produziert, wird zuerst der Energiespeicher entladen und danach der Strom aus dem Netz genutzt.

Bei den verwendeten Photovoltaik-Modulen, welche unsere Handwerkspartner installieren, handelt es sich um Markenprodukte führender und bewährter Hersteller.

Die Firma Fricke wird während der gesamten Vertragslaufzeit die Funktionsfähigkeit der Anlage auf eigene Kosten aufrechterhalten.

EEG-Umlage für bezogenen Strom aus dem örtlichen Netz.

Für den Strom, den Sie regulär aus dem örtlichen Stromnetz beziehen, müssen Sie wie bisher die EEG-Umlage bezahlen.

EEG-Umlage auf Eigenverbrauch

Gemäß § 61 EEG (ErneuerbareEnergienGesetz) muss für Photovoltaik-Neuanlagen die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch entrichtet werden.

Ausnahme:

Anlagen mit einer Leistung von maximal 10 Kilowatt. Diese haben eine Freimenge von 10.000 Kilowattstunden Selbst- bzw. Eigenverbrauch pro Jahr (Diese Bagatellgrenze ist ausdrücklich für die Dauer von 20 Betriebsjahren der Anlage zuzüglich des Jahrs der Inbetriebnahme festgeschrieben). Da die Firma Fricke nur Photovoltaik-Anlagen mit einem Leistungsbereich von 3 bis 10 kWp anbietet, fällt keine EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch an.

Mit dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage und dem Verkauf von Strom an den Netzbetreiber gegen Einspeisevergütung liegt aus steuerlicher Sicht grundsätzlich eine unternehmerische/ gewerbliche Tätigkeit vor. Sprechen Sie hierzu Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt an.

Sofern ein Umbau der Zähleranlage bzw. der Zählerschranks notwendig wird, kann dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Vororttermin mit unserem Handwerkspartner.

Ihre Ansprechpartner Photovoltaik

  • Verkaufsleiter Erdgas / Strom
Uwe Zurheide
  • u.zurheide@fricke-oil-de
  • 05241 100 - 54
  • Außendienst - AVIA Erdgas und Strom
Robin Huck
  • r.huck@fricke-oil.de
  • 05241 100 - 65